Nach dem Reformationsjubiläum im Jahr 2017 gibt es eine neue Qualität der Ökumene in Deutschland. Davon sind die Delegierten der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) überzeugt. Sie hatten sich zur Mitgliederversammlung am 14. und 15. März in Mainz getroffen. Das Jahr 2017 habe die Einheit bestärkt und sei zur ökumenischen Chance geworden. In einem Wort zur „Ökumene nach 2017“ hat die Mitgliederversammlung eine positive Bilanz des Reformationsjubiläums gezogen und weitere konkrete Schritte angemahnt.
2017 - Gutes Jahr für die Ökumene
2017 sei ein gutes Jahr für die Ökumene gewesen. „Das Reformationsgedenken hat alle Kirchen gemeinsam auf Jesus Christus als den Ursprung unseres Glaubens ausgerichtet. Nicht die Spaltung der Kirchen wurde gefeiert, sondern der gemeinsame Glaube an Jesus Christus, den die Reformatoren auf der Grundlage der biblischen Schriften neu belebt haben“, heißt es in dem Wort „Ökumene nach 2017“, das die Delegierten verabschiedet haben. Die Delegierten begrüßen darin die Annäherung zwischen der evangelischen Kirche und der römisch-katholischen Kirche, wünschen sich aber ein noch stärkeres Miteinander aller christlichen Kirchen in Deutschland. Es gelte nun, weitere Schritte auf dem Weg zur sichtbaren Einheit der Kirchen zu gehen. Dabei sei es besonders wichtig, dass für die Gläubigen aller Kirchen konkrete ökumenische Fortschritte spürbar werden. „In besonderer Weise sind dabei die konfessionsverbindenden Ehen und Familien in unseren Mitgliedskirchen in den Blick zu nehmen“, heißt es in dem Wort. Die in der ACK miteinander verbundenen Kirchen wollen sich in den kommenden Jahren den ökumenischen Aufgaben gemeinsam und mit neuem Mut stellen. Die Mitgliederversammlung will sich insbesondere der Frage annehmen, was unter „sichtbarer Einheit der Kirche“ zu verstehen ist und auf welchen Wegen sie erreicht werden kann.
Gastmitgliedschaft der Neuapostolischen Kirche empfohlen
Die Mitgliederversammlung hat den Mitgliedskirchen der ACK empfohlen, die Neuapostolische Kirche als Gastmitglied der ACK in Deutschland aufzunehmen. Nach einem über mehrere Jahre andauernden Kommunikationsprozess hatte die Kirche einen Antrag auf Gastmitgliedschaft gestellt. Die Delegierten befürworteten einmütig den Antrag. Nun müssen die Leitungen der 17 Mitgliedskirchen in einem schriftlichen Verfahren über den Antrag befinden. Für die Aufnahme als Gastmitglied müssen zwei Drittel der Mitgliedskirchen dem Antrag zustimmen.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste, beschlussfassende Leitungsorgan der ACK. Sie besteht aus den 50 Delegierten der Mitglieder, Gastmitglieder sowie ständigen Beobachter, die von den Kirchen für die Dauer von fünf Jahren benannt werden. Die Mitgliederversammlung der ACK tagt in der Regel zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst.
Im Kirchenbezirk Ruhr-Emscher sind die örtlichen Gemeinden seit 2014 Gastmitglied in der ACK Oberhausen und seit 2017 auch in der ACK Bottrop.
(Auszüge aus der Pressemitteilung der Ökumenischen Centrale - Pfarrer Dr. Marc Witzenbacher
Referent der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
(Hervorhebungen und Ergänzungen - Internetredaktion Ruhr-Emscher)
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